IKK classic - Info für Arbeitgeber: Neues Krankenkassenwechsel

Wesentliche Bestimmungen des Krankenkassenwahlrechts werden mit Wirkung vom 1. Januar 2021 an neu geregelt.

Was bedeutet das für die Praxis? NEU: Ab 01.01.2021 führt jedes neue Versicherungsverhältnis (z. B. eine neue Beschäftigung) zu einem neuen Krankenkassenwahlrecht.

Neue Arbeitnehmer
Der Wechsel zur IKK classic ist künftig viel einfacher. Jeder neue Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb kann sofortMitglied der IKK classic werden. Wichtig ist, dass Ihr neuer Mitarbeiter sich frühzeitig mit der IKK classic in Verbindung setzt. Sprechen Sie dazu einfach Ihren IKK-Berater an.

Kassenwechsel bei laufender Beschäftigung
Auch der Wechsel bei ununterbrochenem Beschäftigungsverhältnis ist einfacher als bisher: Dazu muss der Arbeitnehmer lediglich die IKK classic mit einer Mitgliedserklärung wählen. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse übernimmt die IKK classic. Die Mitgliedschaft bei der IKK classic beginnt dann nach zwei vollen Kalendermonaten bzw. nach Ablauf der Bindefrist bei der bisherigen Krankenkasse.

Neue Bindefrist
Mit der Wahl der neuen Krankenkasse beginnt eine neue Bindefrist. Diese beträgt nur noch 12 anstatt 18 Monate. Sonderkündigungsrechte, wie bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages, bleiben hiervon unberührt.

Was passiert, wenn keine Informationen beim Arbeitgeber vorliegen?
Falls der Arbeitnehmer keine Angaben über seine Krankenkasse macht, meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der bisherigen Krankenkasse an. Sofern vorher keine gesetzliche Krankenversicherung bestand, wählt der Arbeitgeber die Krankenkasse. Hierüber informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail).

Änderungen im Meldeverfahren
Der Arbeitgeber erhält über den Eingang der Anmeldung eine elektronische Bestätigung von der Krankenkasse über das DEÜV-Verfahren. Die elektronische Meldung nimmt der Arbeitgeber zu seinen Entgeltunterlagen.

Info für Arbeitgeber: Neues Krankenkassenwechsel.PDF

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
IKK classic
Klaus Riesterer

Telefon: 0761 3199-411031
E-Mail: klaus.riesterer@ikk-classic.de

Kreishandwerkerschaft Ortenau

Wasserstraße 17
77652 Offenburg
Telefon: 0781 / 25786
Telefax: 0781 / 77742
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