Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorrübergehend geschlossen wird.
Das Wichtigste in Kürze
Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt Kurzarbeitergeld (KUG): Corona Virus: Informationen für Unternehmen.
Voraussetzungen
Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die in den § 95–99 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) aufgeführt sind.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn:
Eine ausführliche Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit finden Sie hier:Bundesverband Farbe: Wie geht man bei der Anzeige von Kurzarbeit vor?
Schritt 1: Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen
Die Anträge laufen dann direkt im bearbeitenden Team für die richtige Region auf. Sobald die Anzeigen dort vorliegen und in die Bearbeitung gehen, werden die Antragsteller auf jeden Fall zurückgerufen und können dann alle Fragen klären.
Schritt 2: Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen
Nach der Anzeige der Kurzarbeit (1. Schritt gegenüber der Arbeitsagentur) muss im 2. Schritt gegenüber der Arbeitsagentur ein Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt werden. Den Antragsvordruck finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service, erreichbar Montag – Freitag, 8 -18 Uhr: 0800 4 555520 (gebührenfrei)
Agentur für Arbeit Freiburg
Lehener Straße 77
79106 Freiburg
Telefon Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden
kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax 0761 / 2710- 499
Wasserstraße 17
77652 Offenburg
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